ZellstoffPlus für die Zellregeneration
2-Monats-Packung mit 60 Kapseln
Mit Spermidin, Resveratrol und Zink.
ZellstoffPlus enthält hochdosiertes Spermidin. Das natürliche Polyamin ist ein Bestandteil unserer Körperzellen. Laut verschiedenen wissenschaftlichen Studien hat es einen positiven Einfluss auf den natürlichen Prozess der Zellreinigung und -regeneration, auch Autophagie genannt. Durch Zink trägt ZellstoffPlus darüber hinaus zu einer normalen DNA-Synthese bei, was wiederum die Zellteilung unterstützt. Schließlich enthält ZellstoffPlus auch Resveratrol, ein Polyphenol das in den letzten Jahren großes Interesse unter den Neurowissenschaftlern geweckt hat.
Tagesdosis: 1 Kapsel. Optimal ist der Verzehr mindestens 15 Minuten vor einer Mahlzeit.
Unsere Empfehlung:
Wir empfehlen die Einname von ZellstoffPlus mit neurofelixir® zu kombinieren, um die Wirkung beider Produkte zu potenzieren. Sowohl ZellStoffPlus als auch neurofelixir® enthalten Polyamine: in ZellstoffPlus in der Form von Weizenkeim-Extrakt, in neurofelixir® in der Form von Goji-Beeren Extrakt. Ebenso setzen beide Produkte auf die antioxidative Kraft von Polyphenolen. neurofelixir® enthält zahlreiche Polyphenolen während ZellstoffPlus den Fokus auf Resveratrol setzt. neurofelixir® deckt den Tagesbedarf an zahlreichen wichtigen Vitaminen, insbesondere aus dem B-Komplex. Da eine ausreichende Versorgung mit Mineralien für die Gesundheit auch wichtig ist und Zink eine ganz besondere Rolle bei der Zellteilung zukommt, wird neurofelixir® durch ZellstoffPlus vorteilhaft ergänzt.
Prüfen Sie unser neurofelixir® Kombi-Angebot mit neurofelixir® Kapseln oder neurofelixir® Trinkpulver.
Zusammensetzung:
Japanischer-Staudenknöterich-Extrakt, Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose, Weizenkeim-Extrakt, Zinkgluconat.
Inhaltsstoffe | Inhalt pro Tagesportion (1 Kapsel) | NRV (%)¹ |
---|---|---|
Resveratrol | 150 mg | |
Weizenkeim-Extrakt | 100 mg | |
- davon Spermidine | 2 mg | |
Zink | 10 mg | 100 |
¹Referenzmengen für den durchschnittlichen Erwachsenen nach VO (EU) 1169/2011.